Einen wichtigen Teil-Erfolg konnte die "Allianz zur Bekämpfung von Missbräuchen" um Claudiu #Dumitriu und Codrut #Feher heute vor dem Obersten Gerichtshof in Bukarest verzeichnen. Im Prozess ging es um die totale Annullierung der aktuell suspendierten Anwendungsnormen des #Tötungsgesetzes (auch in diesem Prozess wirkte die Allianz im Juni 2017 vor Gericht federführend).
Da dem Gericht neben zahlreichen Argumenten zusätzlich Verfassungswidrigkeiten aufgezeigt wurden, ist der Prozess auf März 2018 verschoben worden, was durchaus vorteilhaft ist. Denn wichtig dabei: Die Aussetzung der Anwendungsnormen bleibt weiterhin bestehen! Es verbietet u.a. den lokalen Behörden, das #Straßenhunde-Management an andere Institutionen als an #Tierschutzvereine/ -organisationen zu vergeben. Privaten Unternehmen, die nebulöse Geschäfte zum Leidwesen der Tiere betreiben, ist es also weiterhin untersagt, sich solcher Dienste anzunehmen. Dieser Umstand dient unbestreitbar dem Schutz sehr vieler Hunde, denen dadurch großes Leid erspart bleibt. Zudem gehen mit dem Urteil wichtige Rechte zum Schutz der Hundebesitzer und Tierschutzvereinen/ -organisationen einher, die ebenfalls bestehen bleiben. Die große Mühe und die strategische Vorbereitung, die solch ein Prozess mit sich bringt, von Claudiu und Codrut haben sich also für das Erste gelohnt.