Patrick Fabian
spenden@pau.care
Ordentliches Mitglied
Wer kann ordentliches Mitglied werden?
Jede natürliche Person, die sich zum Vereinszweck und zur Satzung des Vereins bekennt und aktiv für die Verwirklichung der Vereinsziele einsetzt. Auch jede juristische Person,
insbesondere solche, die den Tierschutz unterstützen, kann ordentliches Mitglied werden.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, das nicht übertragbar ist. Sie sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu unterstützen und die Beschlüsse sowie
Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Das Stimmrecht unterscheidet das ordentliche Mitglied vom Fördermitglied.
Aufnahmeantrag
Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich an den Vorstand (tiervermittlung@pau.care) gestellt werden
und folgende Angaben enthalten:
Mitgliedschaftsannahme
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennen die Antragsteller die Satzung und andere Vereinsordnungen an. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und kann ohne Angabe von Gründen
die Aufnahme verweigern.
Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach der positiven Entscheidung des Vorstands.
Info: Wenn Sie sich für das Lastschriftverfahren entscheiden, entstehen uns keinerlei Kosten für die Buchung.
Vernetzen
Newsletter
Mit dem kostenlosen Newsletter halten wir Sie auf dem
Laufenden.