Ordentliche Mitgliedschaft

Ihr Ansprechpartner

Patrick Fabian

spenden@pau.care


Ordentliches Mitglied

  1. Wer kann ordentliches Mitglied werden?
    Jede natürliche Person, die sich zum Vereinszweck und zur Satzung des Vereins bekennt und aktiv für die Verwirklichung der Vereinsziele einsetzt. Auch jede juristische Person, insbesondere solche, die den Tierschutz unterstützen, kann ordentliches Mitglied werden.

  2. Rechte und Pflichten der Mitglieder
    Ordentliche Mitglieder haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, das nicht übertragbar ist. Sie sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu unterstützen und die Beschlüsse sowie Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Das Stimmrecht unterscheidet das ordentliche Mitglied vom Fördermitglied.

  3. Aufnahmeantrag
    Der Antrag auf Mitgliedschaft muss schriftlich an den Vorstand (tiervermittlung@pau.care) gestellt werden und folgende Angaben enthalten:

    • Name
    • Alter
    • Beruf
    • Anschrift
    • Angabe, ob eine ordentliche oder eine Fördermitgliedschaft angestrebt wird.
  4. Mitgliedschaftsannahme
    Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennen die Antragsteller die Satzung und andere Vereinsordnungen an. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag und kann ohne Angabe von Gründen die Aufnahme verweigern.
    Die Mitgliedschaft beginnt am ersten Tag des Monats nach der positiven Entscheidung des Vorstands.

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